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   SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21 ER   

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SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21 ER (https://dejure.org/2021,52964)
SG Hamburg, Entscheidung vom 24.06.2021 - S 6 KR 94/21 ER (https://dejure.org/2021,52964)
SG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juni 2021 - S 6 KR 94/21 ER (https://dejure.org/2021,52964)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

    Auszug aus SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21
    Anders als bei nach § 92 Abs. 2 SGB V erlassenen Therapiehinweisen des Gemeinsamen Bundessauschusses welche nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (noch zur alten Fassung des § 92 SGB V ohne den zum 01.05.2006 in Kraft getretenen Abs. 2) aufgrund der besonderen gesetzlichen Stellung des Bundesausschusses/GBA als Normsetzer und dem Charakter der gesetzlichen Ermächtigung nur einer eingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung unterliegen (vgl. BSG, Urteil vom 31. Mai 2006 - B 6 KA 13/05 R).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 16/07 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss - Anfechtungsklage gegen Erlass einer Richtlinie im

    Auszug aus SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21
    Für diese Therapieallergene ist damit auch eine Verordnungsfähigkeit zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen vor Erteilung einer Zulassung von vornherein ausgeschlossen, da die Verordnungsfähigkeit von Medikamenten, die nach den Vorschriften des Arzneimittelrechts der Zulassung bedürfen, nur erfüllt ist, wenn sie eine solche Zulassung besitzen (BSG, Urteil vom 28. Februar 2008 - B 1 KR 16/07 R).
  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21
    Soweit sich die Antragsgegnerin auf die Entscheidungen des Bundessozialgerichts zur Zulassungsnotwendigkeit von Fertigarzneimitteln zurückzieht (BSG, Urteil vom 23. Juli 1998 - B 1 KR 19/96 R) und ausführt, dass ausschließlich eine Zulassung ein ausreichender Hinweis auf Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit eines Arzneimittels sei, erscheint dem Gericht die Anwendung dieser Rechtsprechung bei Differenzierung zwischen den oben genannten drei Gruppen von Therapieallergenen nicht sachgerecht.
  • BGH, 23.02.2006 - I ZR 164/03

    Blutdruckmessungen

    Auszug aus SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21
    Das Gericht hält es nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung für überwiegend wahrscheinlich, dass der Antragstellerin ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen die Antragsgegnerin wegen eines Eingriffs in ihr Recht auf Teilnahme an einem von Verzerrungen freien Wettbewerb zur Seite steht, das seinerseits seine unmittelbare Grundlage in ihrem Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und ihrem Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG findet (vgl. zur Rechtsgrundlage solcher Abwehransprüche die Urteile des Bundessozialgerichts vom 25.09.2001, Az. B 3 KR 3/01 R, und des Bundesgerichtshofs vom 23.02.2006, Az. I ZR 164/03; Zur Notwendigkeit derartiger Abwehransprüche von Arzneimittelherstellern gegen Therapiehinweise der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen siehe auch: Koch/Tschammler: Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Vergleich PharmR 2014, 445).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21
    Das Gericht hält es nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung für überwiegend wahrscheinlich, dass der Antragstellerin ein öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch gegen die Antragsgegnerin wegen eines Eingriffs in ihr Recht auf Teilnahme an einem von Verzerrungen freien Wettbewerb zur Seite steht, das seinerseits seine unmittelbare Grundlage in ihrem Recht auf freie Berufsausübung nach Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) und ihrem Recht auf Gleichbehandlung nach Art. 3 Abs. 1 GG findet (vgl. zur Rechtsgrundlage solcher Abwehransprüche die Urteile des Bundessozialgerichts vom 25.09.2001, Az. B 3 KR 3/01 R, und des Bundesgerichtshofs vom 23.02.2006, Az. I ZR 164/03; Zur Notwendigkeit derartiger Abwehransprüche von Arzneimittelherstellern gegen Therapiehinweise der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen siehe auch: Koch/Tschammler: Therapiehinweise des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen im Vergleich PharmR 2014, 445).
  • SG Osnabrück, 27.12.2011 - S 13 KR 377/11

    Zulässigkeit der Informationsabgabe über die günstigsten Lieferanten von

    Auszug aus SG Hamburg, 24.06.2021 - S 6 KR 94/21
    Eine Bestimmung des Streitwerts anhand von im wettbewerbsrechtlichen üblichen Streitwerten unterbleibt, da zwischen den Beteiligten keine wettbewerbsrechtliche Beziehung besteht.Es ist nicht geboten, den Streitwert im vorliegenden einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu reduzieren, weil das Antragsbegehren - zumindest für die Dauer des Hauptsacheverfahrens - auf eine faktische Vorwegnahme der Hauptsache gerichtet ist (vgl. SG Osnabrück Beschl. v. 27.12.2011 - S 13 KR 377/11 ER).
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